BI-International für internationalen Fachaustausch
Fachaufenthalte
Fachaufenthalte deutscher Bibliothekare im Ausland
(hier auch 'Nachwuchsförderung': Studierende der Fachrichtung, Referendare in der Ausbildung, Auszubildende für den Beruf Fachangestellte für Medien und Informationsdienste (FaMI))
BI-International, die ständige Kommission der Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks- und Informationsverbände Bibliothek & Information Deutschland BID kann aus Mitteln des Bundes und der Länder Fachaufenthalte mit einem Zuschuss fördern.
1 Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Bibliotheken und Informations- und Dokumentationseinrichtungen, die in das deutsche Bibliothekssystem aktiv integriert sind. Gefördert wird der Aufenthalt an einer Facheinrichtung des Bibliotheks-, Dokumentations- oder Informationsbereichs im Ausland, der der Fort- und Weiterbildung sowie des wechselseitigen Fachaustauschs auf internationaler Ebene dient. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel ein bis vier Wochen. Voraussetzung für eine Förderung ist die schriftliche Zusage der aufnehmenden Einrichtung im Ausland, den Deutschen als Hospitant während des Auslandsaufenthalts aufzunehmen und zu betreuen.
Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite, so müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Förderungen zu dem bei BII beantragten Zuschuss sind möglich, müssen aber im Antrag aufgeführt werden. Nicht berechtigt sind Beschäftigte in Bibliotheken im Ausland und Deutsche, wenn sie im Ausland beschäftigt sind oder leben. Hochschulangehörige der entsprechenden Fachrichtungen werden in der Regel nicht gefördert. Studierende dieser Fachrichtungen werden nur im Rahmen spezieller Nachwuchsförderungsprogramme berücksichtigt. Arbeitssuchende der Fachrichtung sowie Auszubildende, Referendare und Volontäre können dagegen einen Zuschuss für einen Fachaufenthalt im Ausland beantragen, wenn er Teil der zu leistenden Praktika während der Ausbildung ist. Es werden keine Reisen gefördert, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
Anschlussreisen oder Exkursionen im Anschluss an einen Fachaufenthalt können nur im Ausnahmefall finanziert werden.
2 Antragsfrist
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden; er muss spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise vorliegen. Die Bewerbung für einen Zuschuss erfolgt über das Online-Formular auf der Website von BII. Eine detaillierte Finanzplanung ist anzufügen sowie die Zusage der aufnehmenden Einrichtung im Ausland. Der Eingang des Antrags wird per Mail (nicht automatisiert) bestätigt. Die Entscheidung und Benachrichtigung erfolgt schriftlich per mail nach Begutachtung durch das BII-Gremium.
3 Förderung
Die Höhe des Zuschusses darf die Hälfte der tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten. Die Förderungen werden individuell vergeben. In der Regel ist pro Antragsteller eine Förderung pro Jahr möglich. Beantragte Mittel stehen erst nach endgültiger Bewilligung durch den Zuwendungsgeber im angegebenen Kalenderjahr zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Anträge. Die Planung der Reise geschieht in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Für die Versicherung, Vorbereitung und Durchführung der Reise ist der Zuschußempfänger selbst verantwortlich.
Nur komplett ausgefüllte und vollständig belegte Anträge werden in Bearbeitung genommen. Die Inanspruchnahme des Zuschusses verpflichtet zu einem aussagekräftigen, schriftlichen Bericht über den Fachaufenthalt, der spätestens acht Wochen nach Abschluss des Auslandsaufenthalts gemeinsam mit der Reisekostenabrechung und sämtlicher Belege (wie Fahrkarten, Tagungsbeitrag, Umtauschbescheinigung, Hotelrechnung, das Original-Flugticket, bzw., bei Online-Buchung, auch die Abschnitte des Boarding-Tickets). einzureichen ist. Der Bericht muss einen deutlichen Hinweis auf die Förderung durch BI-International enthalten. BII steht es urheberrechtlich zu, den Bericht online auf der BII-Website zu veröffentlichen. Bibliotheksreferendare sind darüber hinaus verpflichtet, den Bericht zu ihren Auslandserfahrungen einer bibliothekarischen Fachzeitschrift zur Veröffentlichung anzubieten. Von den Stipendiaten wird erwartet, dass sie die in dem Fachaufenthalt erfahrenen neuen Erkenntnisse auf Bibliothekartagen oder Bibliothekskongressen der Fachöffentlichkeit vorstellen.
Der Zuwendungsempfänger akzeptiert mit der Annahme des Zuschusses diese Richtlinien zur Förderung von BI-International. Der Zuschuss kann ganz oder teilweise von BII zurückgefordert werden, falls nach Prüfung der Abrechnung und Belege erkennbar ist, dass der zugesagte Zuschuss nicht sachgerecht verwendet wurde oder falls der Bericht nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Das Online-Antragsformular ist zu finden unter:
http://www.bi-international.de/deutsch/antraege/fachaufenthalte/
Merkblatt zum Download:
Fachaufenthalte deutscher Bibliothekare im Ausland (PDF 22KB)
Fachaufenthalte ausländischer Bibliothekare in Deutschland
BI-International, die ständige Kommission der Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks- und Informationsverbände Bibliothek & Information Deutschland BID kann aus Mitteln des Bundes und der Länder Fachaufenthalte in Deutschland mit einem Zuschuss fördern.
1 Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Bibliotheken und Informations- und Dokumentationseinrichtungen, die in das Bibliothekssystem ihrer Heimatländer aktiv integriert sind. Gefördert wird der Aufenthalt an einer oder mehrerer Facheinrichtungen des Bibliotheks-, Dokumentations- oder Informationsbereichs in Deutschland, der der Fort- und Weiterbildung sowie des wechselseitigen Fachaustauschs auf internationaler Ebene dient. Ziel des Aufenthalts ist es, Fachwissen bei Einzelthemen zu vertiefen und Kenntnisse über den Aufbau sowie inhaltliche und strukturelle Stärken des deutschen Bibliothekssektors zu erlangen. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel ein bis vier Wochen. Voraussetzung für eine Förderung ist die schriftliche Zusage der aufnehmenden Einrichtung in Deutschland, den ausländischen Gast als Hospitant während seines Aufenthalts in Deutschland aufzunehmen und zu betreuen.
Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite, so müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Förderungen zu dem bei BII beantragten Zuschuss sind möglich, müssen aber im Antrag aufgeführt werden. Nicht förderungsfähig sind deutsche Staatsangehörige, auch wenn sie im Ausland beschäftigt sind oder leben. Es werden keine Reisen gefördert, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
Fachexkursionen im Anschluss an einen Fachaufenthalt können im Ausnahmefall finanziert werden.
2 Antragsfrist
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden; er muss spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise vorliegen. Die Bewerbung für einen Zuschuss erfolgt über das Online-Formular auf der Website von BII. Eine detaillierte Finanzplanung ist anzufügen sowie die Zusage der aufnehmenden Einrichtung in Deutschland. Der Eingang des Antrags wird von BII per Mail bestätigt. Die Entscheidung und Benachrichtigung erfolgt schriftlich per mail nach Begutachtung durch das BII-Gremium.
3 Förderung
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich als Tagespauschale für die Dauer des Fachaufenthalts in Deutschland. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Die Förderungen werden individuell vergeben und in der Regel zu Beginn des Fachaufenthalts von der deutschen Einrichtung in bar ausgezahlt. In der Regel ist pro Antragsteller eine Förderung pro Jahr möglich. Beantragte Mittel stehen erst nach endgültiger Bewilligung durch den Zuwendungsgeber im angegebenen Kalenderjahr zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Anträge.
Die Planung der Reise geschieht in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Es wird empfohlen, die Planung und Suche nach einer aufnehmenden Einrichtung in Deutschland in Absprache mit den Goethe-Instituten vor Ort vorzunehmen. Für die Versicherung, Vorbereitung und Durchführung der Reise ist der Zuschussempfänger selbst verantwortlich.
Nur komplett ausgefüllte und vollständig belegte Anträge werden in Bearbeitung genommen. Die Inanspruchnahme des Zuschusses verpflichtet zu einem aussagekräftigen, schriftlichen Bericht über den Fachaufenthalt, der spätestens acht Wochen nach Abschluss des Aufenthalts einzureichen ist. Der Bericht muss einen deutlichen Hinweis auf die Förderung durch BI-International enthalten. BII steht es urheberrechtlich zu, den Bericht online auf der BII-Website zu veröffentlichen.
Der Zuwendungsempfänger akzeptiert mit der Annahme des Zuschusses diese Richtlinien zur Förderung von BI-International. Der Zuschuss kann ganz oder teilweise von BII zurückgefordert werden, falls nach Prüfung erkennbar ist, dass der zugesagte Zuschuss nicht sachgerecht verwendet wurde oder falls der Bericht nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Das Online-Antragsformular ist zu finden:
In englischer Version unter:
http://www.bi-international.de/english/application_forms/international_seminars_in_germany/In deutscher Version unter:
http://www.bi-international.de/deutsch/antraege/fachaufenthalte/
Merkblatt zum Download:
Fachaufenthalte ausländischer Bibliothekare in Deutschland (PDF 63KB)