BI-International für internationalen Fachaustausch
Kongressteilnahme
Teilnahme deutscher Bibliothekare an Fachkonferenzen im Ausland
BI-International, die ständige Kommission der Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks- und Informationsverbände Bibliothek & Information Deutschland BID kann aus Mitteln des Bundes und der Länder die Teilnahme an Fachkonferenzen im Ausland mit einem Zuschuss fördern.
1 Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Bibliotheken und Informations- und Dokumentationseinrichtungen, die in das deutsche Bibliothekssystem aktiv integriert sind. Gefördert wird die Teilnahme an einer fachlichen Veranstaltung (Kongresse, Konferenzen u.a.) im Ausland. Voraussetzung für eine Förderung ist die aktive Mitwirkung an der Konferenz in Form eines Vortrags, einer Posterpräsentation, eines Arbeitsauftrags oder einer offiziellen Funktion.
Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite, so müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Förderungen zu dem bei BII beantragten Zuschuss sind möglich, müssen aber im Antrag aufgeführt werden. Nicht berechtigt sind Beschäftigte in Bibliotheken im Ausland und deutsche Beschäftigte, wenn sie im Ausland arbeiten oder leben. Hochschulangehörige der entsprechenden Fachrichtungen werden in der Regel nicht gefördert. Studierende sowie Auszubildende dieser Fachrichtungen können im Rahmen der Nachwuchsförderung berücksichtigt werden. Gleiches gilt für arbeitsuchende ausgebildete Bibliothekare. Es werden keine Reisen gefördert, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
Anschlussreisen oder Exkursionen im Anschluss an eine Kongressteilnahme können nur im Ausnahmefall finanziert werden.
2 Antragsfrist
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden; er muss spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise vorliegen. Die Bewerbung für einen Zuschuss erfolgt über das Online-Formular auf der Website von BII (
http://www.bi-international.de/deutsch/antraege/). Eine detaillierte Finanzplanung ist anzufügen. Der Eingang des Antrags wird per Mail (nicht automatisiert) bestätigt. Die Entscheidung und Benachrichtigung erfolgt schriftlich per mail nach Begutachtung durch das BII-Gremium.
Die Förderanträge für die Teilnahme an den jährlichen IFLA-Kongressen müssen bis spätestens 31.12. des jeweiligen Vorjahres vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Durch BII werden vorrangig Beschäftigte in Öffentlichen Bibliotheken gefördert; Anträge von Beschäftigten aus dem wissenschaftlichen Bibliotheksbereich werden dem DAAD zur Förderung mit Prioritätenliste empfohlen. Die Begutachtung dieser Anträge nimmt das deutsche IFLA-Nationalkomitee vor.
3 Förderung
Die Förderungen werden individuell vergeben. In der Regel ist pro Antragsteller eine Förderung pro Jahr möglich. Beantragte Mittel stehen erst nach endgültiger Bewilligung durch den Zuwendungsgeber im angegebenen Kalenderjahr zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Anträge. Die Höhe des Zuschusses darf die Hälfte der tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.
Die Planung der Reise geschieht in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Für die Versicherung, Vorbereitung und Durchführung der Reise ist der Zuschußempfänger selbst verantwortlich.
Nur komplett ausgefüllte und vollständig belegte Anträge werden in Bearbeitung genommen. Einzig die Bestätigung der Vortragsannahme kann nachgereicht werden. Die Inanspruchnahme des Zuschusses verpflichtet zu einem aussagekräftigen, schriftlichen Bericht über die Kongressteilnahme, der spätestens acht Wochen nach Abschluss des Auslandsaufenthalts einzureichen ist. Der Bericht muss einen deutlichen Hinweis auf die Förderung durch BI-International enthalten. BII steht es urheberrechtlich zu, den Bericht online auf der BII-Website zu veröffentlichen.
Der Zuwendungsempfänger akzeptiert mit der Annahme des Zuschusses die Richtlinien zur Förderung von BI-International. Der Zuschuss kann ganz oder teilweise von BII zurückgefordert werden, falls nach Prüfung der Abrechnung und Belege erkennbar ist, dass der zugesagte Zuschuss nicht sachgerecht verwendet wurde oder falls der Bericht nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Das Online-Antragsformular ist zu finden unter:
http://www.bi-international.de/deutsch/antraege/kongressteilnahme/
Merkblatt zum Download:
Teilnahme deutscher Bibliothekare an Fachkonferenzen im Ausland (PDF 21KB)
Teilnahme ausländischer Bibliothekare an Kongressen und Konferenzen in Deutschland
BI-International, die ständige Kommission der Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks- und Informationsverbände Bibliothek & Information Deutschland BID, kann aus Mitteln des Bundes und der Länder Kongressreisen nach Deutschland mit einem Zuschuss fördern.
1 Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Bibliotheken und Informations- und Dokumentationseinrichtungen, die in das Bibliothekssystem ihrer Heimatländer aktiv integriert sind. Gefördert wird die Teilnahme an einer fachlichen Veranstaltung (Kongresse, Konferenzen u.a.) in Deutschland.
Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite, so müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Förderungen zu den bei BII beantragten Mitteln sind möglich, müssen aber im Antrag aufgeführt werden. Nicht förderungsfähig sind deutsche Staatsangehörige, auch wenn sie im Ausland beschäftigt sind oder leben. Es werden keine Reisen gefördert, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
Fachexkursionen innerhalb Deutschlands im Anschluss an eine Kongressteilnahme können im Ausnahmefall finanziell unterstützt werden.
2 Antragsfrist
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden; er muss spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise vorliegen. Die Bewerbung für einen Zuschuss erfolgt über das Online-Formular auf der Website von BI-International.
Eine detaillierte Finanzplanung ist anzufügen ebenso Informationen und die URL über den Kongress, der in Deutschland besucht werden soll.
Der Eingang des Antrags wird von BII per Mail bestätigt. Die Entscheidung und Benachrichtigung erfolgt schriftlich per mail nach Begutachtung durch das BII-Gremium.
3 Förderung
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus einer Tagespauschale für die Dauer der Veranstaltung in Deutschland sowie dem zutreffenden günstigsten Satz der Teilnahmegebühr. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Die Förderungen werden individuell vergeben. In der Regel ist pro Antragsteller eine Förderung pro Jahr möglich. Beantragte Mittel stehen erst nach endgültiger Bewilligung durch den Zuwendungsgeber im angegebenen Kalenderjahr zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Anträge.
Die Planung der Reise und die Anmeldung bei der Fachveranstaltung erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Für die Versicherung, Vorbereitung und Durchführung der Reise ist der Zuschussempfänger selbst verantwortlich.
Nur komplett ausgefüllte und vollständig belegte Anträge werden in Bearbeitung genommen. Einzig die Bestätigung der Vortragsannahme kann nachgereicht werden. Die Inanspruchnahme des Zuschusses verpflichtet zu einem aussagekräftigen, schriftlichen Bericht über die Kongressteilnahme, der spätestens acht Wochen nach Rückkehr aus Deutschland einzureichen ist. Der Bericht muss einen deutlichen Hinweis auf die Förderung durch BI-International enthalten. BII steht es urheberrechtlich zu, den Bericht online auf der BII-Website zu veröffentlichen.
Der Zuwendungsempfänger akzeptiert mit der Annahme des Zuschusses diese Richtlinien zur Förderung von BI-International. Der Zuschuss kann ganz oder teilweise von BII zurückgefordert werden, falls nach Prüfung erkennbar ist, dass der zugesagte Zuschuss nicht sachgerecht verwendet wurde oder falls der Bericht nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Das Online-Antragsformular ist zu finden:
In englischer Version unter:
http://www.bi-international.de/english/application_forms/international_conferences_in_germany/ In deutscher Version unter:
http://www.bi-international.de/deutsch/antraege/kongressteilnahme/
Merkblatt zum Download:
Teilnahme ausländischer Bibliothekare an Kongressen und Konferenzen in Deutschland (PDF 64KB)