BI-International für internationalen Fachaustausch
Studienreise
Gruppen-Studienreisen deutscher Bibliothekare ins Ausland
BI-International, die ständige Kommission der Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks- und Informationsverbände Bibliothek & Information Deutschland BID kann aus Mitteln des Bundes und der Länder Gruppen-Studienreisen ins Ausland mit einem Zuschuss fördern.
1 Antragsvoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt an Gruppen-Studienreisen sind Beschäftigte in Bibliotheken und Informations- und Dokumentationseinrichtungen, die in das deutsche Bibliothekssystem aktiv integriert sind. Dolmetscher und Reisebegleiter werden in der Regel nicht gefördert. Gefördert wird ein thematisch orientiertes Fachprogramm im Rahmen einer Studienfahrt im Ausland, das der Fort- und Weiterbildung sowie des wechselseitigen Fachaustauschs auf internationaler Ebene dient. Die Reisedauer beträgt in der Regel zwischen drei Tagen und zwei Wochen. Voraussetzung für eine Förderung ist neben einem gruppenbezogenen Antrag die Vorlage der Teilnehmerliste sowie des mit den zu besuchenden Einrichtungen abgestimmten Programmverlaufs.
Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite, so müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Förderungen zu den bei BII beantragten Mitteln sind möglich, müssen aber im Antrag aufgeführt werden. Nicht förderungsfähig sind Beschäftigte aus dem Ausland und deutsche Bibliothekare, wenn sie im Ausland beschäftigt sind oder leben. Hochschulangehörige der entsprechenden Fachrichtungen werden in der Regel nicht gefördert. Studierende, Referendare und Auszubildende dieser Fachrichtungen können im Rahmen der Nachwuchsförderung berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Arbeitsuchende. Es werden keine Reisen gefördert, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
2 Antragsfrist
Der Antrag für die gesamte Gruppe sollte so früh wie möglich gestellt werden; er muss spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise vorliegen. Die Bewerbung für einen Zuschuss erfolgt über das Online-Formular auf der Website von BII. Eine detaillierte Finanzplanung ist anzufügen sowie der geplante Programmverlauf im Ausland.
Der Eingang des Antrags wird per Mail (nicht automatisiert) bestätigt. Die Entscheidung und Benachrichtigung erfolgt schriftlich per Mail nach Begutachtung durch das BII-Gremium.
3 Förderung
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Gruppenteilnehmer und darf die Hälfte der tatsächlich entstandenen gesamten Kosten nicht überschreiten. Die Förderung wird als Gruppenzuschuss vergeben. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt als Gesamtabrechnung der Gruppe unter Beifügung sämtlicher Belege (wie Fahrkarten, Tagungsbeitrag, Hotelrechnung, das Original-Flugticket, bzw., bei Online-Buchung, auch die Abschnitte des Boarding-Tickets). In der Regel ist pro Antragsteller eine Förderung pro Jahr möglich, dies gilt auch für die Gruppenmitglieder. Beantragte Mittel stehen erst nach endgültiger Bewilligung durch den Zuwendungsgeber im angegebenen Kalenderjahr zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Anträge. Die Planung der Reise geschieht in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Für die Versicherung, Vorbereitung und Durchführung der Reise ist der für die Gruppenreise Verantwortliche selbst zuständig.
Nur komplett ausgefüllte und vollständig belegte Anträge werden in Bearbeitung genommen. Die Inanspruchnahme des Zuschusses verpflichtet zu einem aussagekräftigen, schriftlichen Bericht über die Studienreise, der spätestens acht Wochen nach Abschluss des Auslandsaufenthalts einzureichen ist. Der Bericht muss einen deutlichen Hinweis auf die Förderung durch BI-International enthalten. BII steht es urheberrechtlich zu, den Bericht online auf der BII-Website zu veröffentlichen.
Der Zuwendungsempfänger akzeptiert mit der Annahme des Zuschusses diese Richtlinien zur Förderung von BI-International. Der Zuschuss kann ganz oder teilweise von BII zurückgefordert werden, falls nach Prüfung der Abrechnung und Belege erkennbar ist, dass der zugesagte Zuschuss nicht sachgerecht verwendet wurde oder falls der Bericht nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Das Online-Antragsformular ist zu finden unter:
http://www.bi-international.de/deutsch/antraege/studienreise/
Merkblatt zum Download:
Studienreise deutscher Bibliothekare ins Ausland (PDF 20KB)
Gruppen-Studienreisen ausländischer Bibliothekare nach Deutschland
BI-International, die ständige Kommission der Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks- und Informationsverbände Bibliothek & Information Deutschland BID, kann aus Mitteln des Bundes und der Länder Gruppen-Studienreisen nach Deutschland mit einem Zuschuss fördern.
1 Antragsvoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt an Gruppen-Studienreisen sind Beschäftigte in Bibliotheken und Informations- und Dokumentationseinrichtungen, die in das Bibliothekssystem ihrer Heimatländer aktiv integriert sind. Dolmetscher und Reisebegleiter werden in der Regel nicht gefördert. Gefördert wird ein thematisch orientiertes Fachprogramm im Rahmen einer Studienfahrt in Deutschland, das der Fort- und Weiterbildung sowie des wechselseitigen Fachaustauschs auf internationaler Ebene dient. Die Reisedauer beträgt in der Regel zwischen drei Tagen und zwei Wochen. Voraussetzung für eine Förderung ist neben einem gruppenbezogenen Antrag die Vorlage der Teilnehmerliste, des Programmverlaufs sowie eine Bestätigung von den zu besuchenden Einrichtungen in Deutschland. Ein Ansprechpartner in Deutschland oder in dem Goethe-Institut vor Ort als Kontakt ist zu benennen.
Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite, so müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Förderungen zu den bei BII beantragten Mitteln sind möglich, müssen aber im Antrag aufgeführt werden. Nicht förderungsfähig sind deutsche Staatsangehörige, auch wenn sie im Ausland beschäftigt sind oder leben. Es werden keine Reisen gefördert, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
2 Antragsfrist
Der gruppenbezogene Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden; er muss spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise vorliegen. Die Bewerbung für einen Zuschuss erfolgt über das Online-Formular auf der Website von BII. Eine detaillierte Finanzplanung ist anzufügen sowie der geplante Programmverlauf in Deutschland. Der Eingang des Antrags wird per Mail von BII bestätigt. Die Entscheidung und Benachrichtigung erfolgt schriftlich per mail nach Begutachtung durch das BII-Gremium.
3 Förderung
Die Förderung wird als Gruppenzuschuss vergeben; die Abrechnung der Reisekosten erfolgt als Gesamtabrechnung der Gruppe. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Gruppenteilnehmer und errechnet sich aus einer Tagespauschale. Der Gesamtzuschuss wird auf ein Konto überwiesen. Die Ausgaben müssen bei der Abrechnung durch die Beifügung der Originalbelege von Fahrkarten innerhalb Deutschlands, Hotelrechnung, Eintrittsgelder u.a. belegt werden. Die An- und Abreise nach Deutschland ist in der Regel nicht förderungsfähig. In der Regel ist pro Antragsteller eine Förderung pro Jahr möglich, dies gilt auch für die Gruppenmitglieder.
Beantragte Mittel stehen erst nach endgültiger Bewilligung durch den Zuwendungsgeber im angegebenen Kalenderjahr zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Anträge.
Die Planung der Reise geschieht in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Es wird empfohlen, die Planung in Absprache mit den Goethe-Instituten vor Ort vorzunehmen. BI-International ist bei der Programmgestaltung behilflich. Für die Versicherung, Vorbereitung und Durchführung der Reise ist der für die Gruppenreise Verantwortliche zuständig.
Nur komplett ausgefüllte und vollständig belegte Abrechnungen werden in Bearbeitung genommen. Die Inanspruchnahme des Zuschusses verpflichtet zu einem aussagekräftigen, schriftlichen Bericht über die Studienreise, der spätestens acht Wochen nach Abschluss der Reise einzureichen ist. Der Bericht muss einen deutlichen Hinweis auf die Förderung durch BI-International enthalten. BII steht es urheberrechtlich zu, den Bericht online auf der BII-Website zu veröffentlichen.
Der Zuwendungsempfänger akzeptiert mit der Annahme des Zuschusses die Richtlinien zur Förderung von BI-International. Der Zuschuss kann ganz oder teilweise von BII zurückgefordert werden, falls nach Prüfung der Abrechnung und Belege erkennbar ist, dass der zugesagte Zuschuss nicht sachgerecht verwendet wurde oder falls der Bericht nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Das Online-Antragsformular ist zu finden:
In englischer Version unter:
http://www.bi-international.de/english/application_forms/professional_study_tours_for_foreign_librarians_to_germany/In deutscher Version unter:
http://www.bi-international.de/deutsch/antraege/studienreise/
Merkblatt zum Download:
Studienreise ausländischer Bibliothekare nach Deutschland (PDF 21KB)